Planungs- Baustellenkoordinator

Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BGBl. I - Nr. 37/1999) schreibt dem Bauherren die Bestellung eines Planungs- und eines Baustellen-koordinators vor.
 

Der Planungskoordinator ist mit Beginn der Planungsarbeiten zu bestellen, der Baustellenkoordinator mit Beginn der Bauarbeiten (Auftragsvergabe an die ausführenden Firmen).
Für die Bestellung ist der Bauherr verantwortlich.
 

Die Tätigkeit der Koordinatoren umfasst die Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung, die Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, die Erstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten und die Einarbeitung dieser Erkenntnisse in die Ausschreibungen.
aplan engineering bietet entsprechend dem BauKG einen Planungs- und Baustellenkoordinator und Vertreter Ihrer Interessen an.

 

  • Stellung des Planungskoordinators durch aplan engineering inklusive aller erforderlichen Arbeiten.
  • Stellung des Baukoordinators durch aplan engineering inklusive aller erforderlichen Arbeiten.
     

Das BauKG fordert vom Planungs- und Baustellenkoordinator die Kenntnisse der Arbeitsabläufe, der eingesetzten Mittel und Geräte sowie des ArbeitnehmerInnenschutzes. Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist für den Bauherrn neben großer Verantwortung und entsprechendem Fachwissen auch ein hoher Zeitaufwand erforderlich. Aufgrund des BauKG ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Bauherrn, den Planern und mit den ausführenden Unternehmen erforderlich.