Haben Sie Gefahrengut?
Allgemeine Aufgaben des Gefahrengutbeauftragten:
Er muss die Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung von gefährlichen Gütern im Betrieb überwachen, den Unternehmer bei seinen Tätigkeiten zur Beförderung von gefährlichen Gütern beraten und einen Jahresbericht für den Unternehmensleiter betreffend gefährlicher Güter erstellen. Diese Berichte müssen fünf Jahre aufbewahrt werden und sind der Behörde jederzeit auf Verlangen vorzulegen.
Unser Angebot:
Unterstützung bei der Erfüllung der Anforderungen bei der Beförderung von gefährlichen Gütern und Erstellung der erforderlichen Dokumentation.
Ihr Ergebnis:
Sicherheit bei der Beförderung von gefährlichen Gütern und Rechtssicherheit