Explosionsschutz

Die Verordnung explosionsfähiger Atmosphären (VEXAT) verpflichtet alle Arbeitgeber, die in Arbeitsstätten brennbare Gase, Dämpfe oder Stäube verarbeiten oder lagern, die Explosionsgefahren zu ermitteln, Schutzmaßnahmen festzulegen und diese zu dokumentieren.

 

Die "Verordnung explosionsfähige Atmosphären" VEXAT regelt:

  • was brennbare Arbeitsstoffe, explosionsfähige Atmosphären und explosionsgefährdete Bereiche sind
  • die Einteilung der explosionsgefährdeten Bereiche in Zonen
  • die bauliche Ausführung von explosionsgefährdeten Bereichen
  • die Zuordnung von Gerätegruppen und -kategorien zur bestimmungsgemäßen Verwendung in Zonen nach VEXAT,
  • die bestimmungsgemäße Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen von: Arbeitsmitteln elektrischen Anlagen persönlicher Schutzausrüstung, Kleidung, Arbeitskleidung
  • organisatorische Maßnahmen, wie Information, Unterweisung, Arbeitsfreigabe
  • technische Maßnahmen, wie Prüfungen und Messungen
  • Maßnahmen des sekundären Explosionsschutzes - Vermeidung von wirksamen Zündquellen
  • Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes - Begrenzung der Auswirkung einer Explosion
  • Vorsorge für Störungen

 

Das "Explosionsschutzdokument" MUSS enthalten:

  • alle festgestellten Explosionsgefahren,
  • alle zur Gefahrenvermeidung durchzuführenden primären, sekundären und konstruktiven Explosionsschutzmaßnahmen
  • die Zoneneinteilung von explosionsgefährdeten Bereichen
  • Eignung von Produkten in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Prüfungen, Messungen
  • Arbeitsfreigaben
  • Koordinierung.

 

Unser Angebot:
Professionelle Ermittlung der Explosionsgefahren und der Maßnahmen zur Verhinderung von Explosionen. Erstellung der Explosionsschutzdokumente.
 

Ihr Ergebnis:
Sicherheit gegen Explosionsgefahren und Rechtssicherheit